Das Sächsische Staatsministerium für Kultus informiert im Sächsischen Amtsblatt (Nr. 13) vom 29.03.2018 darüber, dass zum 01.10.2018 weitere Kitas in das ESF-Programm Maßnahmen für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen aufgenommen werden können. Das Förderverfahren wird wie bisher abgewickelt von der Sächsischen AufbauBank (SAB). Alle Informationen und Formulare finden Sie hier.