In Sachsen werden weitere Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen vorgenommen, wenn sich ein Landkreis oberhalb einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner befindet.
Dazu gehören:
- eingeschränkter Regelbetrieb mit der strikten Trennung von Betreuungsgruppen und Betreuungspersonen sowie der konsequenten Vermeidung des Zusammentreffens von Kindern unterschiedlicher Gruppen und des zugehörigen Personals in den Gebäuden und auf den Freiflächen der Kindertageseinrichtungen.
- Sogenannte „offene Konzepte“ sind bis auf weiteres nicht zulässig
- Die Schulvorbereitung erfolgt in Verantwortung der Kita in der Einrichtung – ohne Beteiligung der Grundschulen.
Weitere Informationen sind der Handlungsempfehlung für Kindertageseinrichtungen zu entnehmen: KITA -Eingeschränkter Regelbetrieb
Diese enthält auf Seite drei Hinweise zu den Tätigkeiten der zusätzlichen pädagogischen Fachkräfte/Kitasozialarbeiter*innen im Programm KINDER STÄRKEN.
Siehe auch: Sachsen.de