Kitas bleiben trotz der Einschränkungen im öffentlichen Leben ab 22. November 2021 weiterhin geöffnet. Sie müssen jedoch spätestens ab 29. November 2021 bis einschließlich der Weihnachtsferien (bis 02. Januar 2022) in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen. Das sieht die neue Kita-Coronaverordnung vor.
Damit wird der eingeschränkte Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen wieder eingeführt. Das bedeutet, es wird feste Gruppen und Bezugspersonen in festgelegten Räumen oder Bereichen geben. Offene pädagogische Konzepte sind nicht mehr möglich.
Weitere Informationen: www.bildung.sachsen.de und Kita-Bildungsserver
Handlungsempfehlungen zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen im eingeschränkten Regelbetrieb vom 23. November 2021
Alternative projektbezogene Aufgaben für die zusätzlichen Fachkräfte/Kitasozialarbeiter*innen der ESF-Programmkitas