In Sachsen sind Kindertageseinrichtungen ab 15. Februar 2021 im eingeschränkten Regelbetrieb, d. h. mit strikter Trennung von Gruppen und mit festen Bezugspersonen, wieder geöffnet. Die Rahmenbedingungen entsprechen weitgehend den bekannten früheren Maßnahmen und Handlungsempfehlungen.
Ab 15. Februar gilt die neue Corona-Schutz-Verordnung, wobei für die Kitas besonders § 5a (Betriebseinschränkungen), § 5b (Medizinischer Mund-Nasen-Schutz) sowie § 5c (Hygieneplan und Hygienemaßnahmen) wichtig ist.
Kultusminister Christian Piwarz informierte die pädagogischen Fachkräfte in einer öffentlichen Bekanntmachung zum Wechsel in den eingeschränkten Regelbetrieb.
Weitere Informationen:
Handlungsempfehlung für Kitas
Diese enthält auf Seite fünf Hinweise zu den Tätigkeiten der zusätzlichen pädagogischen Fachkräfte/Kitasozialarbeiter*innen im Programm KINDER STÄRKEN.