ESF Plus-Programm
Das Programm KINDER STÄRKEN 2.0 – Vorhaben für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen ist ein Förderprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK). Es wird aus Mitteln der Europäischen Union (EU) aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und Landesmitteln des Freistaates Sachsen gefördert.
Hintergrund
Die Lebenslagen von Familien sind sehr unterschiedlich. Vor allem Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Familien wachsen mit erhöhten Bildungs- und Entwicklungsrisiken auf. Das hat Auswirkungen auf die materielle Versorgung, den psychischen und physischen Gesundheitszustand, die Kompetenzentwicklung, das Verhalten sowie auf die sich entwickelnden Werte und Weltanschauungen der Kinder. Die gesamte weitere Bildungsbiografie ist hiervon berührt.
Grundsätzlich stehen manifeste Risiken und Folgen ungünstiger bzw. riskanter Lebenssituationen von Kindern im Zusammenhang mit Bildungs- und Entwicklungsrisiken und ungleichen Teilhabechancen. Vorhaben für mehr Bildungsgerechtigkeit müssen daher früh im Lebenslauf ansetzen und zielgruppenspezifisch sein.
Aufgrund dieser Herausforderungen und der Notwendigkeit, dass manche Kinder und deren Familien eine zusätzliche Unterstützung brauchen, hat das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) im Jahr 2016 das ESF-Programm KINDER STÄRKEN aufgelegt. Das Programm wird in einer zweiten Förderphase (KINDER STÄRKEN 2.0) seit August 2022 fortgeführt. Unterstützt werden Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten und Horte), in denen ein besonders hoher Anteil von Kindern mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen zu verzeichnen ist. Die Kindertageseinrichtung (Kita) wird im Programm KINDER STÄRKEN 2.0 als Lern- und Lebensort verstanden, in dem Auswirkungen belasteter Lebenslagen schon frühzeitig erkannt und ausgeglichen werden können. Ebenfalls ist ein niedrigschwelliger Zugang zu Kindern und Familien gegeben.
Gefördert wird in derzeit ca. 270 beteiligten Kitas eine zusätzliche personelle Ressource über den gesetzlich verbindlichen Personalschlüssel hinaus, eine sogenannte zusätzliche Fachkraft. Die Auswahl der Kindertageseinrichtungen erfolgte vom SMK unter Berücksichtigung von sozialraum- und einrichtungsbezogenen Kriterien.
Inhalte
Die zusätzlichen pädagogischen Fachkräfte im Programm KINDER STÄRKEN 2.0 gestalten den Kita-Alltag aktiv mit, indem sie Unterstützungsbedarfe ermitteln und anlassbezogene, standortspezifische und niedrigschwellige Angebote für Kinder und Familien entwickeln. Dabei arbeiten die Programmfachkräfte eng mit dem Team der Einrichtungen und den Kooperationspartnern des Sozialraumes zusammen. Die Kinder werden durch die professionelle Begleitung in der kindlichen Entwicklung gestärkt und erlernen geeignete Bewältigungsstrategien. Ziel der Vorhaben ist, die Chancengleichheit und Teilhabe sowie den Zugang zu Bildungs- und Gesundheitskompetenzen für Kinder und deren Familien zu fördern und zu erhöhen. Grundsätzlich ergänzt, erweitert und bereichert die zusätzliche Fachkraft mit ihrer spezifischen Fachlichkeit und Perspektive das (sozial-) pädagogische Handeln der Einrichtung.
Rahmenbedingungen
KINDER STÄRKEN 2.0 ist ein Förderprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK). Die Fördergelder stammen aus Mitteln der Europäischen Union (EU) aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des Freistaates Sachsen. Die Bewilligungsstelle und der Fördermittelgeber ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB). Gefördert wird eine zusätzliche Fachkraft in einer Kindertageseinrichtung.
Die Förderung erfolgt zunächst über einen Zeitraum von 36 Monaten. In der 1. Förderwelle (01. August 2022 bis 31. Juli 2025) sind derzeit 121 Kindertageseinrichtungen am Programm beteiligt. Seit 1. Juli 2023 werden in einer 2. Förderwelle weitere 147 Kindertageseinrichtungen mit einer zusätzlichen Fachkraft unterstützt. Die zweite Förderwelle läuft bis zum 30. Juni 2026. Insgesamt profitieren aktuell 268 Einrichtungen vom Programm KINDER STÄRKEN 2.0. Für die Kitas der 1. Förderwelle ist eine Angleichung an die Laufzeit der 2. Förderwelle möglich.
Die dazugehörige Koordinierungs- und Beratungsstelle (KBS) zur Unterstützung von Vorhaben für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen hat am 01. September 2022 ihre Tätigkeit aufgenommen.
Mit KINDER STÄRKEN 2.0 beginnt eine zweite Programmphase. Dieser geht das ESF-Programm KINDER STÄRKEN – Maßnahmen für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen mit der Projektlaufzeit vom 01. März 2016 bis 30. April 2022 voraus. Begleitet wurde diese erste Programmphase von der Kompetenz- und Beratungsstelle (KBS). Unter 1. Phase finden sich zentrale Inhalte aus der vorangegangenen Programmphase. Ebenfalls ist dort das filmische Kurzportrait verlinkt.
Kurz notiert: Das Programm KINDER STÄRKEN 2.0 …
- ergänzt den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kindertageseinrichtungen durch Konzepte, Methoden, Handlungsprinzipien sowie Verfahren Sozialer Arbeit
- wendet sich lebenslagenbedingten Risiken von Kindern und Familien und deren Folgen zu
- befördert ein lebenslagensensibles Kitaprofil
- arbeitet kooperativ, sozialraumorientiert und begleitet zu weiteren Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe sowie zu anderen sozialen Diensten
Dokumente zum Programm
- Programm-Flyer mit einem Kurzüberblick zu KINDER STÄRKEN 2.0-Inhalten und der KBS [PDF, 01/2024]
- Broschüre zu den Programmzielen und Handlungsprinzipien inkl. der vier Zugangsebenen KINDER, FAMILIEN, KITA-TEAM und KOOPERATION der ergänzenden Sozialen Arbeit von KINDER STÄRKEN 2.0. Diese dient u. a. als fachlicher Orientierungsrahmen. [PDF, 06/2024, 1. Neuauflage]
- Erstinformationen für Programmfachkräfte und Kitas zum Start der 2. Förderwelle [PDF, 08/2023]
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Vortrag Mit Kitasozialarbeit auf Kurs von Andreas Wiere (Koordinierungs- und Beratungsstelle) zum Konzept und zur Struktur von KINDER STÄRKEN 2.0 und zu Erfahrungen aus dem Programm KINDER STÄRKEN 2016-2022 [PDF und Video/Live-Mitschnitt, Auftaktveranstaltung 01/2023]. Von der Sequenz 25:12 bis 31:40 werden die Tätigkeiten der Programmfachkräfte beschrieben.
Interne Informationen für Programmbeteiligte
(A) Informations- und Kommunikationspflichten
- Die Internetseite der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) informiert zu sämtlichen Informations- und Kommunikationspflichten im Zusammenhang mit der ESF Plus-Förderung: Informationen zur Publizität und zu Logos im Förderzeitraum 2021-2027
- Dort findet sich der Leitfaden Sichtbarkeit, Transparenz und Kommunikation des ESF Plus und unten auf der Website wird unter Download Logos zum Info-Portal Europa fördert Sachsen verlinkt. Dort werden unter Kommunikationsvorschriften die Förderlogos sowie ebenfalls der Leitfaden zum Download bereitgestellt.
- Die SAB informiert ebenfalls zum Schild/zur Tafel und stellt dort eine Vorlage (A3, 297x420mm, Hochformat) mit Sachsenwappen zum Download bereit. Das Schild ist in DIN-A3-Größe an einer deutlich sichtbaren Stelle der Programmeinrichtung anzubringen.
- Neben der bisherigen Schild-Vorlage gibt es seit November 2023 ein weiteres programmbezogenes Schild. Dieses ist gleichwertig zu der auf der SAB-Website bereitgestellten Vorlage. Die Programmeinrichtungen können sich für eine der beiden Varianten entscheiden. Das neue Schild (A3, 420x297mm, Querformat) ist hier verfügbar und in DIN-A3-Größe an einer deutlich sichtbaren Stelle anzubringen.
- Alle Programmeinrichtungen haben einen Zuwendungsbescheid erhalten. Diesem sind die Nebenbestimmungen (NBest-EU) beigefügt. Im Punkt 7 geben diese ebenfalls Auskunft zu den Kommunikationspflichten inkl. Hinweise zum langlebigen Schild. Die Nebenbestimmungen sind unter REVOSax (Anlage 1) veröffentlicht.
(B) Formulare seitens der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB)
- siehe SAB-Website: unter Formulare & Downloads
- → Formulare → Verwendungsnachweisführung → Monatlicher Tätigkeitsnachweis für Personal mit Personalkostenpauschale (= zusätzliche Fachkräfte) pro Monat (SAB-Vordrucknummer: 62115)
- → Merkblätter/Infoblätter/Flyer → Informationsblatt Erziehungsberechtigte. Dies sind die Informationen für Erziehungsberechtigte zur Erhebung von Teilnehmerdaten im Programm KINDER STÄRKEN 2.0. Das Informationsblatt liegt ebenfalls in einfacher Sprache und Englisch vor. (Stand August 2023)
- → Merkblätter/Infoblätter/Flyer → Anleitung zur Teilnehmerdatenerfassung (Stand 28. September 2023)
(C) Fragen & Antworten zum ESF Plus-Förderrahmen (FAQ)
- FAQ [PDF, 04/2023] mit Hinweisen für Programmeinrichtungen und Trägervertretungen zum Förderrahmen sowie zu Förderregularien und deren Handhabung, u. a. zu Kommunikationspflichten, zur Teilnehmerdatenerfassung, zum Berichtswesen (u. a. Sachbericht) und zum SAB-Förderportal. Ebenfalls findet sich dort der Kontakt der SAB und des ESF Plus-Referats des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus.
Presse & Öffentlichkeit
- Beiträge der KBS erscheinen viermal im Jahr im Newsletter vom Projektträger Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V. (SLfG) und informieren u. a. zu Neuigkeiten, Aktivitäten und Veranstaltungen im Programm KINDER STÄRKEN 2.0:
2024: Herbstausgabe | Sommerausgabe | Frühjahrsausgabe
2023: Winterausgabe | Herbstausgabe | Sommerausgabe | Frühjahrsausgabe
2022: Winterausgabe | Herbstausgabe - Info-Plattform auf dem Sächsischen Kita-Bildungsserver, zusammengestellt durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK)
- Kurzinterview [PDF] mit Projektleitung Silke Meyer, erschienen in: kindergarten heute 09/2022, S. 8
- Im Kurzinterview Dr. Tobias Rebs (SMK) zu KINDER STÄRKEN 2.0 (im Film ab Minute 3:00) auf der Auftaktveranstaltung EFRE + ESF Plus am 07. Juli 2022
Beirat
Das Programm KINDER STÄRKEN 2.0 und die Koordinierungs- und Beratungsstelle werden durch einen Beirat begleitet. Zweimal im Jahr findet ein konstruktiver fachlicher Austausch der 12 Mitglieder aus Praxis, Wissenschaft, Ministerien und Politik statt:
- Dr. Nicole Wolfram | Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK) | Leiterin Referat 42/Kindertagesbetreuung
- Bettina Göpfert | Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK) | Referentin Referat 42/Kindertagesbetreuung
- Sabine Grohmann | Sächsischer Städte- und Gemeindetag e. V. (SSG) | Abteilungsleiterin Strategisches Management, Landeshauptstadt Dresden
- Silke Hensel | LIGA der Wohlfahrtsverbände | Teamleiterin Kinder, Jugend und Familie, Fachberaterin Kindertagesstätte, DRK LV Sachsen e. V.
- Gerald Eisenblätter | Sächsischer Landtag | Sprecher für Bildung und Wissenschaft der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
- Annett Hölzer | Kita Am Löbauer Berg, Löbau, Landkreis Görlitz | Kitaleiterin in einer Programmeinrichtung
- Jana Spring | Hort 19. Grundschule, Dresden | Zusätzliche Fachkraft in einer Programmeinrichtung
- Dr. Thomas Drößler | Evangelische Hochschule Dresden | Sozialwissenschaftler
- Rosita Eberlein | Landesjugendamt (LJA), Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) | Referentin Kindertagesbetreuung
- Marlen Heinze | Sächsischer Landkreistag e. V. (SLKT) | Sachgebietsleiterin Kinder, Jugend und Familienbildung, Landratsamt Görlitz
- Jürgen Opitz | Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) | Bürgermeister Stadt Heidenau
- Susann Rüthrich | Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) | Kinder- und Jugendbeauftragte des Freistaates Sachsen
Die Beiratssitzungen werden von der Projektleitung der Koordinierungs- und Beratungsstelle (KBS) organisiert, inhaltlich vorbereitet und moderiert.
Grundlagen der Förderung
Bekanntmachungen
- 1. Förderwelle (Vorhabenbeginn ab 1. August 2022):
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zum Vorhaben KINDER STÄRKEN 2.0 [PDF, 19. Mai 2022] und zur Koordinierungs- und Beratungsstelle KINDER STÄRKEN 2.0 [PDF, 19. Mai 2022] - 2. Förderwelle (Vorhabenbeginn ab 01. Juli 2023):
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zum Vorhaben KINDER STÄRKEN 2.0 [PDF, 02. Februar 2023]
Richtlinien
- Bei der Durchführung des Vorhabens sind die Anforderungen der Förderrichtlinie zu beachten:
- SMK-ESF-Plus-Richtlinie Bildungspotenziale lebenslanges Lernen 2021–2027 [19. Mai 2022, geändert durch die Richtlinie vom 17. November 2023] – II. Gegenstand der Förderung: D Vorhaben für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen und Anlage 1: Berufsqualifikationen der zusätzlichen Fachkräfte
- EU-Rahmenrichtlinie mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2021 bis 2027 im Freistaat Sachsen inkl. der Nebenbestimmungen (Anlage 1) für Zuwendungen zur Projektförderung im Bereich ESF Plus (NBest-EU) [09. Mai 2023]
- Europa fördert Sachsen – Fördermaßnahmen